HH82
Bootsmann
Dabei seit: 15.12.2006
Beiträge: 5.646
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Rechtsprechung für den Alltag
Ich bin gerade etwas im Streit mit meinem Mobilfunkanbieter
- habe die Einzugsermächtigung widerrufen, weil die mir wiederholt keine Rechnungen mehr geschickt haben, und für die Übersendung des Überweisungsauftrages wollen die jetzt eine Gebühr von € 1,50/Monat haben
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auf ein interessantes Urteil gestoßen.
Diese Gebühr ist m.E. unzulässig und rechtswidrig, da § 307 Abs. 1 und 2 BGB verletzt werden, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2003, III ZR 54/02. http://lexetius.com/2003,149
Vielleicht könnt Ihr mit dem Hinweis ja auch etwas anfangen.
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