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Geschrieben von HH82 am 19.08.2007 um 19:42:

 

habt ihr sowas auch ???



Geschrieben von Dana am 19.08.2007 um 19:43:

  Inselbild

hau is't möööchlich lachen lachen lachen lachen lachen lachen



Geschrieben von fuchs am 19.08.2007 um 19:45:

 

Zitat:
Original von HH82
Wie gut, dass man da nicht zum Haus laufen muss ...


@ Dana ist das bei Euch auf der Insel???



Geschrieben von Dana am 19.08.2007 um 19:46:

 

Zitat:
Original von fuchs
Zitat:
Original von HH82
Wie gut, dass man da nicht zum Haus laufen muss ...


@ Dana ist das bei Euch auf der Insel???



Psssssssssssssssst, nicht verraten cool



Geschrieben von HH82 am 19.08.2007 um 19:59:

 

das neue Stadion in Dortmund:



Geschrieben von HH82 am 19.08.2007 um 20:00:

 

wo gehobelt wird ....



Geschrieben von HH82 am 19.08.2007 um 20:05:

 

so sieht es aus ...



Geschrieben von HH82 am 19.08.2007 um 20:06:

 

und wer denkt sich bloss solche namen aus ...



Geschrieben von Dana am 19.08.2007 um 20:08:

 

ein Schelm, wer Böses sich bei denktAusrufezeichen cool



Geschrieben von Dana am 19.08.2007 um 20:39:

 

nur für echte Männer hier >>>



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:07:

  Mal ein Beispiel für die Arbeit an deutschen Gerichten

In einem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Mönchengladbach für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Tatbestand:
Der Kläger hatte bei der Beklagten für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca, Hotel La C, für die Zeit vom 15. bis 29. August 1990 zum Preis von 3.078,00 DM gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. Der Kläger trägt vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinanderverbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen daß er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis sei während der gesamten 14-tägigen Urlaubszeit nicht zustande gekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden.

Der Kläger verlangt Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten.

Der Kläger stellt den Antrag, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 615,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.10.1990 zu zahlen.

Die Beklagte bittet um Klageabweisung. Sie meint, die Klage könne nicht ernst gemeint sein.


Entscheidungsgründe:
Der Beklagten ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt.

Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet.

Der Kläger hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen. Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Klägers an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. Dies ist nicht der Fall. Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübtwerden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit, aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kläger seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hatte verbringen müssen.

Aber selbst wenn man dem Kläger seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen.

Der Kläger hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kläger etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kläger beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.


Das ist ein echter Fall - unfassbar oder??



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:10:

  und auch das wurde so entschieden ...

Wer während der Arbeit einschläft, vom Bürostuhl fällt und sich dabei verletzt, hat dann einen Arbeitsunfall erlitten, wenn er infolge betrieblicher Überarbeitung vom Schlaf übermannt worden ist.

Sozialgericht Dortmund



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:21:

  und selbst das musste mal geklärt werden ...

Der Bundesgerichtshof hat folgende Leitlinie zum Sex in der Ehe aufgestellt:
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Die Ehe fordert von ihr eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:26:

  nur um das mal klarzustellen ...

Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.

LAG Düsseldorf



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:42:

  ... so kann es gehen ...

Ein Mann und seine Frau hatten sich gestritten, und redeten nicht mehr miteinander.

Plötzlich erinnerte er sich, dass er seine Frau bitten wollte, ihn am nächsten Morgen um 5:00 Uhr zu wecken, da er einen frühen Business Flug hatte.

Da er nicht der erste sein wollte, der das Schweigen brach (und somit VERLOR), schreibt er auf einen Zettel: "Bitte wecke mich um 5:00 Uhr früh". Er ließ ihn dort, wo er wusste, dass sie ihn finden würde.

Am nächsten morgen wachte er auf und sah, dass es bereits 9:00 Uhr war und er seinen Flug versäumt hatte. Wütend stand er auf, um zu schauen, warum seine Frau ihn nicht geweckt hatte, als er einen Zettel neben dem Bett
bemerkte.

Darauf stand: "Es ist 5:00 Uhr. Wach auf"



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:50:

 

Kürzlich hat ein Fachgeschäft eröffnet, in dem sich Frauen neue Ehemänner aussuchen können. Am Eingang hängt eine Anleitung, die die Regeln erklärt, nach denen hier eingekauft werden kann:
- Das Geschäft darf nur einmal aufgesucht werden.
- Es gibt 6 Stockwerke mit Männern, deren Eigenschaften von Stock zu Stock besser werden.
- Sie können sich entweder einen Mann aus dem Stockwerk aussuchen, auf dem Sie sich befinden oder Sie können ein Stockwerk hoch gehen und sich dort umsehen. Sie können aber nicht zurück."

Eine Frau geht ins Geschäft um sich einen Mann zu suchen.

Im 1. Stock hängt ein Schild: "Diese Männer haben Arbeit."

Im 2. Stock hängt ein Schild: "Diese Männer haben Arbeit und mögen Kinder."

Im 3. Stock hängt ein Schild: "Diese Männer haben Arbeit, mögen Kinder und sehen gut aus." "Wow", denkt die Frau, fühlt sich aber gezwungen weiter zu gehen.

Sie geht zum 4. Stock und liest "Diese Männer haben Arbeit, mögen Kinder, sehen verdammt gut aus und helfen im Haushalt." "Oh Gott, ich kann kaum widerstehen", denkt sie, geht aber dennoch weiter.

Im 5.Stock steht: "Diese Männer haben Arbeit, mögen Kinder, sehen verdammt gut aus, helfen im Haushalt und haben eine romantische Ader." Sie ist nahe dran zu bleiben, geht aber dann doch zum 6. Stock weiter.

Auf dem Schild steht: "Sie sind die Besucherin Nummer 31456. Hier gibt es keine Männer. Das Stockwerk existiert nur, um zu zeigen, dass es unmöglich ist, Frauen zufriedenzustellen. Vielen Dank für Ihren Einkauf im Fachgeschäft für Ehemänner. Auf Wiedersehen."



Gegenüber hat ein Fachgeschäft für Ehefrauen eröffnet.

Es hat ebenfalls sechs Stockwerke.

Im ersten Stock gibt es Frauen, die Sex lieben.

Im 2. Stock gibt es Frauen die Sex lieben und Geld haben.

Der 3. bis 6. Stock wurde noch nie von einem Mann besucht...



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 12:55:

 

Ein Mann kommt in die Apotheke und verlangt 50 gr. Zyankali.
Der Apotheker sagt zu dem Mann: "Sie wissen aber schon, dass ich das nicht so ohne weiteres herausgeben kann".
Der Mann öffnet seine Brieftasche und zieht ein Bild seiner Gattin hervor.
Der Apother wendet sich um, rückt das Zyankali heraus und sagt: "Das nächste Mal sagen Sie aber gleich, dass Sie ein Rezept haben."



Geschrieben von coelba am 21.08.2007 um 12:59:

 

Auch ich bin unmäßig: Mehr davon!!! lachen



Geschrieben von HH82 am 21.08.2007 um 13:02:

 

Zitat:
Original von coelba
Auch ich bin unmäßig: Mehr davon!!! lachen


Wollt ihr wirklich ???

Ich will euch ja nicht langweilen oder nerven ... Augenzwinkern

Was darfs denn sein: Urteile, Ehewitze oder Sonstiges ??? großes Grinsen



Geschrieben von coelba am 21.08.2007 um 13:13:

 

Alles! Augenzwinkern

Hatten wir den schon?

Wenn Du als Kind in den 50er-, 60er- oder 70er-Jahren lebtest, ist es zurückblickend kaum zu glauben, dass wir so lange überleben konnten!

Als Kinder saßen wir in Autos ohne Sicherheitsgurte und ohne Airbags. Unsere Bettchen waren angemalt in strahlenden Farben voller Blei und Cadmium. Die Fläschchen aus der Apotheke konnten wir ohne Schwierigkeiten öffnen, genauso wie die Flasche mit Bleichmittel. Auf dem Fahrrad trugen wir nie einen Helm. Wir bauten Wagen aus Seifenkisten und entdeckten während der ersten Fahrt, dass wir die Bremsen vergessen hatten. Damit kamen wir nach einigen Unfällen klar. Wir verließen morgens das Haus zum Spielen. Wir blieben den ganzen Tag weg und mussten erst zu Hause sein, wenn die Straßenlaternen angingen. Niemand wusste, wo wir waren, und wir hatten nicht mal ein Handy dabei! Wir haben uns geschnitten, brachen uns Knochen und Zähne, und niemand wurde deswegen verklagt. Es waren eben Unfälle. Niemand hatte Schuld, außer wir selbst. Wir aßen Kekse und wurden trotzdem nicht zu dick. Wir tranken mit unseren Freunden aus einer Flasche und niemand starb an den Folgen. Wir hatten nicht: Playstation, Nintendo 64, X-Box, Videospiele, 64 Fernsehkanäle, Filme auf Video, Surroound-Sound, eigene Fernseher, Computer, Internet-Chatrooms. Wir hatten Freunde. Wir gingen einfach raus und trafen sie auf der Straße. Oder wir marschierten einfach zu deren Heim und klingelten. Manchmal brauchten wir gar nicht klingeln, sondern gingen einfach hinein. Keiner brachte uns, keiner holte uns. Wie war das nur möglich? Wir dachten uns Spiele aus mit Holzstöcken und Tennisbällen. Außerdem aßen wir Würmer. Und die Prophezeiungen trafen nicht ein: Die Würmer lebten nicht in unseren Mägen für immer weiter, und mit den Stöcken stachen wir nicht besonders viele Augen aus. Beim Straßenfußball durfte nur mitmachen, wer gut war. Wer nicht gut war, musste leben, mit Enttäuschungen klarzukommen. Manche Schüler waren nicht so schlau wie andere. Sie rasselten durch Prüfungen und wiederholten Klassen. Das führte nicht zu emotionalen Elternabenden oder gar zur Änderung der Leistungsbewertung. Wir hatten Freiheit, Misserfolg, Erfolg und Verantwortung. Mit alldem wussten wir umzugehen.

Du gehörst auch dazu. Herzlichen Glückwunsch!


Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH