getty
Zitat: |
Original von zuckerkoma
ich habe heute ein sehr unschönes Schreiben von der Fa. GettyImages bekommen, die mich wegen Lizenzverletzung belangen wollen. Ich habe mir vor 2,5 Jahren ein Bild aus dem Internet (!) für meine Homepage gesucht - der festen Überzeugung, dieses Bild sei lizenzfrei. Ich habe es natürlich auch von "irgendeiner" Website, aber da das Ganze schon mehr als 2 Jahre her ist, kann ich die Quelle nicht mehr benennen. Nun stehe ich eine Forderung von 2000 € gegenüber. Unwissenheit schützt eben vor Anklage nicht....
Meine Frage an Euch: hat jemand etwas ähnliches schon mal erlebt? Wie verhalte ich mich richtig? |
Hi zuckerkoma,
ähnlich ist es mir in den letzten Tagen ergangen.
Ganz gute Tipps finden sich übrigens hier:
http://www.getty-images-abmahnung.info/
Und auf englisch gibts Erfahrungsberichte:
http://www.zyra.info/getstu.htm
Der allgem. Tenor: gar nicht antworten! Denn verklagt wird man wohl nicht.
gruß -gettyle
zuckerkoma
Hallo "GETTY"
das dachte ich mir auch - bis plötzlich der Anwalt aus München von sich hören ließ und das ganze Theater von vorn anfing....
letztlich ist es nun so ausgegangen:
wir haben einen Vergleich in Höhe von 1.000 € gezahlt. Plus 400 € für BEIDE Anwälte. Letztlich also die Forderung von Getty, nur eben irgendwie "anders".
Füsse stillhalten ist ok. Aber eines Tages holt es dich wieder ein...
Viel Glück!
Z.
Steffi
ganz schön frech...
bildnutzer
Ich habe noch viele wichtige Infos auf
www.haftungsrecht.com gefunden.
Scheint, als wenn Getty Images zighunderte angeschrieben hat ...
tolot
Was die meisten aber nicht wissen: Auch an Bewerbungsfotos, die man bei einem Fotografen machen lässt, hat der Fotograf das Urheberrecht. Das klingt seltsam, denn man ist selbst das Motiv und bezahlt auch für das Foto. Trotzdem hat der Fotograf das Foto geschossen. Das deutsche Urheberrecht regelt sehr streng, dass man so ein Foto ohne Zustimmung des Fotografen nicht "öffentlich zugänglich machen" darf. Das heißt, man darf es nicht einfach für die private oder gewerbliche Internetseite verwenden oder in einer Zeitung abdrucken lassen.
Verwendung nur im privaten Bereich
HH82
Ja, weil der Fotograf ist Künstler und hat ein Kunstwerk (Dein Foto / Passbild) erschaffen ...
... ist doch logisch oder ?
wolle
Wenn man Fotos für Bewerbungen in Auftrag gibt, weiß ja der Fotograf, was man damit macht. Also wird das ja wohl im Preis abgegolten sein.
Mal allgemein gefragt zu den Bilderrätseln; dürfen das eigentlich nur Wiki- oder Privatbilder sein? Wäre ja anzunehmen.
Cornflake
Ja, die Bilder müssen "freie" Bilder sein.
elacor
@ wolle wenn du in wiki bildern schaust steht immer dabei ob sie frei sind oder ein copyright haben.
HH82
Zitat: |
Original von wolle
Wenn man Fotos für Bewerbungen in Auftrag gibt, weiß ja der Fotograf, was man damit macht. Also wird das ja wohl im Preis abgegolten sein.
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Der von tolot geschilderte Sachverhalt ist aber etwas anders:
Wenn Du jetzt neben der Bewerbung das (DEIN!) Foto anderweitig verwendest (was der Fotograf nicht weiss), kann er nach dem Urheberrecht Ansprüche gegen Dich stellen: Unterlassung, Entfernung, Honorar etc.
und das ist kein Scherz!!
Daneben gibt es noch das Recht am eigenen Bild:
Wenn jmd. von Dir ein Foto macht (ohne Dein Wissen oder ohne genaues Wissen wozu) und dies öffentlich macht (Zeitung oder Internet, ...) hast Du hingegen auch Rechte dagegen vorzugehen.
wolle
Mal sehen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe.
1. Jemand macht heimlich ein Foto von mir, das darf er dann nicht veröffentlichen.
2. Ein Fotograf macht ein Foto von mir, in meinem Auftrag. Ich bezahle ihn dafür. Dann darf er es selber veröffentlichen.
Sollte es da nicht so sein, daß ich Geld bekomme, wenn er es veröffentlicht?
HH82
Der Fotograf darf Dein Bild auch nicht ohne Dein Wissen veröffentlichen !
--> Recht am eigenen Bild