Rechtsprechung für den Alltag

HH82
Ich bin gerade etwas im Streit mit meinem Mobilfunkanbieter
- habe die Einzugsermächtigung widerrufen, weil die mir wiederholt keine Rechnungen mehr geschickt haben, und für die Übersendung des Überweisungsauftrages wollen die jetzt eine Gebühr von € 1,50/Monat haben Augen rollen -
auf ein interessantes Urteil gestoßen.

Diese Gebühr ist m.E. unzulässig und rechtswidrig, da § 307 Abs. 1 und 2 BGB verletzt werden, vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.01.2003, III ZR 54/02. http://lexetius.com/2003,149

Vielleicht könnt Ihr mit dem Hinweis ja auch etwas anfangen.
Poldi
Also meine juristische Laienmeinung läßt mich eher darauf schließen, daß § 307 Abs. 1 und 2 BGB genauso wenig einschlägig sind, wie das von dir genannte Urteil.