für alle, die zu dem Thema noch andere Gedanken reflektieren wollen, diese Links:
http://www.datenschutzbeauftragter-o...pedia-syndrom/
http://blog.handelsblatt.de/indiskretion/eintrag.php?id=1966
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,590719,00.html
http://www.heise.de/newsticker/Wikipedia-Sperre-Linke-distanziert-sich-von-Heilmann--/meldung/118979
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,590972,00.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,590996,00.html
Fazit:
Irgendwie wird das alles immer grotesker. Ich versuche das Ganze mal neutral wiederzugeben (ohne Stasi, Parteizugehörigen oder sonstigen Schnulli, der eigentlich irrelevant ist):
Da wehrt sich jemand außergerichtlich gegen Veröffentlichungen, die seines Erachtens so nicht stimmen und ändert wohl auch den entsprechenden Artikel mehrfach ab, der mehrfach wieder zurückgeändert wird. Nachdem immer wieder drin steht, was seines Erachtens nicht stimmt, erstattet er Strafanzeigen und beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Ob die eV der richtige Weg ist, gerade weil auch unzählige Umgehungen möglich sind, sei dahingestellt.
Welche Möglichkeiten der Einigung hätte Herr H. denn noch gehabt? Mir fällt nichts ein.
Nun zetern alle, weil Deutsch-Wiki gesperrt war. Wiki selbst ändert den Artikel ab, weil - wie sie selbst sagen - Unwahrheiten drin standen. Und nun? Keiner ist schuld:
* H. hat eigentlich bekommen, was er will. Wird aber von der eigenen Partei geschlagen und will den Antrag zurücknehmen.
* Wiki ändert den Artikel, der nach eigenem Bekunden Unwahrheiten enthielt. Ist aber an nichts schuld und hat nie etwas falsch gemacht.
Gehts noch bekloppter? Vermutlich hierüber einen eigenen Wiki-Artikel zu schreiben ...
Und der Richter wird bei künftigen die Veröffentlichung / Presserecht betreffenden Anträgen, das rechtliche Gehör so hoch aufhängen, dass er ohne Terminierung gar nichts mehr entscheidet.
Übrigens: das gab es schon mal
http://de.wikipedia.org/wiki/Atze_Schr%C3%B6der
aber hier kann man ermitteltn wie er heisst:
https://dpinfo.dpma.de/protect/mar.html
unter Markentext den Namen eingeben, dann unter 4.